Ergänzungstarif
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Ergänzungstarif bedeutet.
Ergänzungstarif - Definition
Ergänzungstarif
Der Ergänzungstarif ist eine durch die Private Krankenversicherung (PKV) angebotene Tarifart. Sie deckt Leistungen ab, die Versicherte durch die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder Beamte im Rahmen ihrer Beihilfe nicht erhalten können, zum Beispiel Zahnersatz.
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