Erweiterte Einlösungsklausel
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Erweiterte Einlösungsklausel bedeutet.
Erweiterte Einlösungsklausel - Definition
Erweiterte Einlösungsklausel
In den meisten Versicherungsbedingungen wird über die gesetzliche Einlösungsklausel hinaus die erweiterte verwendet, bei der der Versicherungsschutz – also die Leistungspflicht des Versicherers im Schaden- oder Leistungsfall – auch rückwirkend ab Beginn des Versicherungsvertrages entsteht, wenn die Erstprämie rechtzeitig gezahlt wird, auch wenn der Zahlungszeitpunkt nach dem Vertragsbeginn liegt.
Beispiele:
Keine Erweiterte Einlösungsklausel gilt zum Beispiel in der Autoversicherung (§ 1 Abs. 1 AKB 2002), weil dort die vorläufige Deckung durch Aushändigung der Versicherungsbestätigungskarte üblich und damit eine Rückwirkung beim Versicherungsschutz entbehrlich ist.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Erweiterte Leitungswasserversicherung
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
