Gesetzliche Krankenversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Gesetzliche Krankenversicherung bedeutet.
Gesetzliche Krankenversicherung - Definition
Gesetzliche Krankenversicherung
Zweig der Sozialversicherung. Sie gewährt ärztliche und zahnärztliche Heilbehandlung, Krankenhausbehandlung und eine Reihe weiterer Leistungen für die Pflichtversicherten und freiwillig Versicherten. Eine Reihe versicherungsfreier Personen sind nicht in die Gesetzliche Krankenversicherung einbezogen. Im Rahmen der Familienversicherung können Personen beitragsfrei mitversichert sein.
Die Beiträge werden bei Arbeitnehmern je zur Hälfte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer getragen und hängen ausschließlich vom Einkommen des Versicherten bis zur Beitragsbemessungsgrenze (Krankenversicherung) ab, nicht von individuellen Risikomerkmalen. Dementsprechend besteht auch Annahmezwang für jeden, der unter die gesetzlich definierte Versicherungspflicht fällt oder sich freiwillig versichern kann.
Träger der GKV sind die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) oder alternativ Betriebskrankenkassen (BKK), Ersatzkassen und in einigen Branchen spezielle Krankenversicherungen wie die Landwirtschaftlichen Krankenkassen, Innungskrankenkassen, See-Krankenkasse oder Knappschaftliche Krankenkasse.
Die Gesetzliche Krankenversicherung ist wiederholt Gegenstand der Diskussion und von Reformen. Hintergrund dafür sind folgende Probleme, die im System der GKV angelegt sind:
Umlageverfahren: Die Beitragspflichtigen tragen die aktuellen Kosten aller Versicherten. Dadurch ist die GKV zum einen anfällig für die ungünstige demografische Entwicklung (mehr Ältere, weniger Beitragszahler) und zum anderen für die schwierige Beschäftigungslage am Arbeitsmarkt.
Sachleistungsprinzip: Die Gesetzliche Krankenversicherung erstattet in der Regel keine Kosten an den Versicherten, sondern rechnet auf dem Umweg über Verrechnungsstellen mit den Leistungserbringern direkt ab. Der Versicherte hat keine Kontrolle über die von ihm verursachten Kosten und wenig Anreize zu deren Begrenzung, abgesehen von einigen wenigen Selbstbeteiligungen (z.B. bei Medikamenten).
Solidarprinzip: Die Gesetzliche Gesetzliche Krankenkasse erhebt ihre Beiträge ausschließlich nach dem Einkommen des Versicherten, unabhängig vom Gesundheitszustand und von der Zahl der ggf. Familienversicherten.
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