Gesetzlicher Beitragszuschlag
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Gesetzlicher Beitragszuschlag bedeutet.
Gesetzlicher Beitragszuschlag - Definition
Gesetzlicher Beitragszuschlag
Gesetzlicher Beitragszuschlag auf den Tarifbeitrag einer PKV (Private Krankenversicherung) zum Aufbau einer zusätzlichen Alterungsrückstellung, die zur Stabilisierung (ab 65. Lebensjahr) oder Reduzierung der Beiträge (ab 80. Lebensjahr) verwendet wird. Der Zuschlag wurde zum 1.1.2000 eingeführt und beträgt 10 Prozent. In einer Übergangsregelung konnten sich die am 31.12.1999 bereits privat Vollversicherten entscheiden, dass dieser Zuschlag entweder gar nicht oder in Raten von jeweils 2 Prozentpunkten ab 2001 erhoben wird, allerdings dann auch mit negativen Auswirkungen auf die spätere Beitragsentlastung.
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