Hauptberufliche Selbstständigkeit
Als Hauptberufliche Selbstständigkeit gilt, wer hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit ausübt, ist nicht krankenversicherungspflichtig. Hauptberuflich ist eine selbstständige Tätigkeit dann, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her den Mittelpunkt der Erwerbstätigkeit darstellt. Wer mindestens einen Arbeitnehmer mehr als geringfügig in seinem Betrieb beschäftigt, der wird immer als hauptberuflich selbstständig tätig anzusehen sein.
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