Heilbehandler
Ein Heilbehandler ist im Sinne der Versicherungsbedingungen sind niedergelassene und approbierte Ärzte, Zahnärzte sowie Heilpraktiker. Durch die Private Krankenversicherung hat der Versicherte je nach Tarif die freie Wahl, den Behandler seines Vertrauens zu wählen. Als Heilbehandler gelten auch freiberufliche Hebammen und Entbindungspfleger.
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