Inhaberklausel
Die sogenannte Inhaberklausel regelt, dass der Versicherungsschein als ein Legitimationspapier anzusehen ist und daher seinen Inhaber berechtigt, alle Rechte aus dem Versicherungsvertrag auszuüben. Der Versicherer als Aussteller des Versicherungsscheins ist nicht verpflichtet, aber berechtigt, an den Inhaber schuldbefreiend zu leisten.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Inhaberwechsel
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




