Inverkehrbringen von Produkten
Der zeitliche Anknüpfungspunkt für die Abgrenzung zwischen Betriebhaftpflichtversicherung und Produkt Haftpflichtversicherung ist der Zeitpunkt des Inverkehrbringen von Produkten. Es kommt also maßgeblich darauf an, wann der Versicherungsnehmer die tatsächliche Sachherrschaft über sein Erzeugnis aufgegeben hat. Dies ist im Normalfall die Auslieferung der Produkte durch den Hersteller oder Händler an seinen Abnehmer. Werden Produkte vom Versicherungsnehmer irrtümlich in den Verkehr gebracht (z. B. versehentliches Ausliefern von als mangelhaft aussortierten Teilen), wird dieser Fall dem bewussten und gewollten Inverkehrbringen gleichgestellt.
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