Kautionsversicherung
Der Kreditversicherer haftet im Rahmen einer Kautionsversicherung mittels Aval (Bürgschaft, Garantie oder sonstige Haftungserklärung) dafür, dass der Versicherungsnehmer als Auftragnehmer die versprochenen Leistungen erbringt.
Schwerpunkte in den Sparten Bürgschaften und Garantien der Kreditversicherer bilden nicht nur die Absicherungen bei der Durchführung von Bauvorhaben, sondern auch die Bietungs-, Anzahlungs- und Vertragserfüllungsbürgschaft zu gunsten öffentlicher oder gewerblicher Auftraggeber des Versicherungsnehmers auch im Anlagen- und Maschinenbau.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Kenntnis des Versicherungsvertreters
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




