Kleiner VVaG
Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG) mit einem sachlich, örtlich oder nach dem Personenkreis begrenzten Wirkungskreis nach Entscheidung durch die BaFin. Er unterliegt erleichterten Vorschriften, im Wesentlichen auf Basis des Vereinsrechts nach dem BGB.
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