Kompositversicherung
Die Kompositversicherung ist der Oberbegriff für alle Versicherungszweige, die ein Schaden- / Unfall Versicherungsunternehmen betreiben darf, die also keine Lebensversicherung, Krankenversicherung oder Rechtsschutzversicherung sind. Beispielsweise unterscheiden die Grundsätze zur Errechnung der Höhe des Ausgleichsanspruchs (§ 89b HGB) nach den Versicherungszweigen:
Einfache Sachversicherung (Sach-, Haftpflichtversicherung, Unfallversicherung)
Feuer-Industrie und Feuer Betriebsunterbrechungsversicherung
Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr
Autoversicherung
Transportversicherung
Maschinenversicherung
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