Mindestdeckungssummen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Mindestdeckungssummen bedeutet.
Mindestdeckungssummen - Definition
Mindestdeckungssummen
Die gesetzlichen Mindestdeckungssummen betragen 7,5 Mio. EUR für Personenschäden je Person sowie 1 Mio. EUR für Sach- und 50.000 EUR für Vermögensschäden.
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