Nicht versicherte Gefahren (Hausratversicherung)
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Nicht versicherte Gefahren (Hausratversicherung) bedeutet.
Nicht versicherte Gefahren (Hausratversicherung) - Definition
Nicht versicherte Gefahren (Hausratversicherung)
In der Hausratversicherung gelten folgende Gefahren und Schäden Nicht versicherte Gefahren und sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen:
Krieg
Innere Unruhen
Erdbeben
Kernenergie
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