Nichtversicherbare Personen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Nichtversicherbare Personen bedeutet.
Nichtversicherbare Personen - Definition
Nichtversicherbare Personen
In der Berufsunfähigkeitsversicherung gelten folgende Personengruppen als Nichtversicherbare Personen und sind in der Regel nicht versicherbar:
Angehörige von Berufen mit stark schwankenden und unregelmäßigen Einkommen, z. B. Saisonarbeiter.
Personen, die noch keinen Beruf ausüben, wie Schüler und Studenten.
Angehörige von Berufen mit speziellen künstlerischen Fähigkeiten, wie z. B. Artisten, Akrobaten, Dompteure.
Ambulante Händler, Schausteller.
Rennfahrer und Berufssportler aller Art.
Blinde, Taubstumme.
Piloten, Fluglehrer, Fallschirmspringer, Taucher.
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