Obligatorische Rückversicherung
Der Rückversicherer übernimmt vom Erstversicherer vertraglich verpflichtend alle Risiken einer bestimmten Versicherungssparte oder eines bestimmten Versicherungsproduktes in die Obligatorische Rückversicherung. Er erhält dazu nur allgemeine Angaben zur Art der übernommenen Risiken und den Schadenerfahrungen der Vergangenheit.
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