Oldtimer
Als Oldtimer bezeichnet man ein Fahrzeug, das mindestens 30 Jahre alt ist und vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes verwendet wird. Seit 1997 gibt es eine spezielle Zulassung als historisches Fahrzeug, dabei wird das Kennzeichen durch ein H ergänzt. Voraussetzung ist eine Betriebserlaubnis als Oldtimer nach § 21c StVZO, die nach einem Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen erteilt wird.
Verschiedene Versicherer bieten spezielle Oldtimer Fahrzeugversicherungen an, die zum einen die typisch niedrigen Fahrleistungen und damit die geringe Risikoneigung durch eine günstige Prämie berücksichtigen, andererseits aber auch eine wichtige Lücke im Deckungsschutz der Kaskoversicherung schließen, die bei einem derart alten Fahrzeug wenig hilfreich wäre, wenn sie an einem Wiederbeschaffungspreis gleichartiger Fahrzeuge orientiert wird. Statt dessen wird ein Fahrzeugwert auf Basis eines Wertgutachtens als maximaler Schadenersatz festgelegt.
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