Ombudsmann

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Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Ombudsmann bedeutet.

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Ombudsmann - Definition

Ombudsmann

Versicherungskunden können sich mit Beschwerden über ein Versicherungsunternehmen an den Ombudsmann wenden, sofern diese nicht bereits gerichtlich anhängig sind. Seine Aufgabe ist es, zwischen den Parteien zu vermitteln und damit gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Er darf bis zu einem Streitwert von 5.000 EUR auch zu Lasten des Versicherungsunternehmens entscheiden, darüber hinaus kann er bis zu einem Streitwert von 50.000 EUR Empfehlungen aussprechen. Mittlerweile ist er auch für Beschwerden von Kunden gegenüber Versicherungsvermittlern zuständig.

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Nur für die Private Krankenversicherung gibt es einen eigenen Ombudsmann, der nur vermittelnde Aufgaben hat und selber keine Entscheidungen trifft.

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