Probeantrag
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Probeantrag bedeutet.
Probeantrag - Definition
Probeantrag
Bei einem Probeantrag handelt es sich hier um einen unverbindlichen Versicherungsantrag auf einem Antragsformular des Versicherers, das keine Unterschrift des Versicherungsinteressenten aufweist. Probeanträge dienen insbesondere bei außergewöhnlich schweren Risiken der Prüfung der Versicherbarkeit und der Tarifierbarkeit.
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