Provisionshaftung
Die Abschlussprovision (AP) des Versicherungsvermittlers ist grundsätzlich erst verdient, wenn die vereinbarte Vertragslaufzeit erfüllt wird. Wird ein Vertrag vorzeitig aufgelöst, wird die AP anteilig zurückbelastet. Vertraglich wird die Zeit der Provisionshaftung für nicht verdiente AP in der Regel auf zum Beispiel drei Jahre beschränkt.
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