Riester Rente
Unter dem Begriff Riester Rente ist die mit dem Altersvermögensgesetz und dem Altersvermögensergänzungsgesetz seit 1.1.2002 eingeführte staatlich geförderte, private Altersvorsorge auf Basis des Kapitaldeckungsverfahrens bekannt geworden. Die Riester Rente soll die Versorgungslücke schließen, die durch die gleichzeitige Minderung des Rentenniveaus durch Veränderung der Rentenanpassungsformel entstanden ist.
Ein Riester Vertrag kann als Banksparplan, als private Rentenversicherung oder als Fondssparplan abgeschlossen werden. Seit 2008 wird im Rahmen des Eigenheimrentengesetzes auch der Erwerb von selbst genutzten Immobilien (sog. Wohn-Riester) gefördert.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Risikoausschluss
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




