Schlüsselverlust
Kosten des Austauschs von Schlössern und Ersatz bei Schlüsselverlust sind durch besondere Vereinbarung versicherbar, zum Beispiel bei der Lehrer Haftpflichtversicherung und der Betriebhaftpflichtversicherung, insbesondere im Bereich Baubetriebe.
Beispiel
Nicht versichert ist der Verlust von Tresor- und Möbelschlüsseln sowie sonstigen Schlüsseln zu beweglichen Sachen.
Der Versicherungsschutz beschränkt sich auf gesetzliche Haftpflichtansprüche wegen der Kosten für die notwendige Auswechslung von Schlössern und Schließanlagen sowie für vorübergehende Sicherungsmaßnahmen (z.B. Notschloss) und einen Objektschutz bis zu 14 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt, an welchem der Verlust des Schlüssels festgestellt wurde.
Ausgeschlossen bleiben Haftpflichtansprüche aus Folgeschäden eines Schlüsselverlustes (z.B. wegen Einbruchs). (Besondere Bedingungen Abhandenkommen fremder Schlüssel)
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