Schwamm
Als Schwamm versteht man den Pilzbefall an Gebäuden, der durch dauerhafte Einwirkung von Feuchtigkeit entsteht und die Bausubstanz angreift. Falsches Lüften von Räumen fördert beispielsweise die Entstehung von Schwamm.
Schäden durch Schwamm sind standardmäßig aus Sachversicherungen ausgeschlossen (z.B. Abschnitt A § 3 Absatz 4 a) cc) VGB 2008 der Wohngebäudeversicherung, Abschnitt A § 4 Abs. 3 a) bb) VHB 2008 der Hausratversicherung).
Nächstes Thema in unserem Lexikon Schweigepflicht
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




