Sparbeitrag
Als Sparbeitrag bezeichnet man den Beitrag einer Lebensversicherung für die Erreichung eines Sparzieles, das unabhängig von einer Risikotragung angestrebt wird. Typisch ist dies für die kapitalbildende Lebens- sowie die Rentenversicherung.
Die verzinsliche Ansammlung des Sparbeitrags ergibt zum Vertragsablauf die Versicherungssumme bzw. die Ablaufleistung oder die Rente.
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