Steuerliche Behandlung Unfallversicherung
Beiträge zur privaten Unfallversicherung können bei der Einkommensteuer im Rahmen der geltenden Grenzen als Sonderausgaben geltend gemacht werden.
Die Kapitalleistungen – z.B. Invaliditätssumme – sind derzeit steuerfrei, Rentenzahlungen hingegen sind mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Todesfallleistungen sind erbschaftsteuerpflichtig.
Für die Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr gelten die steuerlichen Regeln wie für die Kapitallebensversicherung.
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