Überschwemmung Haftpflichtrecht
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Überschwemmung Haftpflichtrecht bedeutet.
Überschwemmung Haftpflichtrecht - Definition
Überschwemmung Haftpflichtrecht
Schäden durch eine Überschwemmung Haftpflichtrecht stehender oder fließender Gewässer sind vom Versicherungsschutz nach Ziffer 7.14 (3) AHB 2008 der Haftpflichtversicherung ausgeschlossen.
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