Unfalltod
Verstirbt die versicherte Person innerhalb eines Jahres nach einem Unfall an dessen Folgen, ist eine vereinbarte Todesfallleistung zu erbringen. Dafür wird dann keine Invaliditätsentschädigung fällig.
Die Leistung der Unfallversicherung bei Unfalltod hat eine weitere Bedeutung. Ist sie vereinbart, kann bis zu ihrer Höhe eine Vorauszahlung auf einen noch nicht endgültig feststehenden unfallbedingten Anspruch auf Invaliditätsentschädigung geleistet werden.
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