Vereinshaftpflichtversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Vereinshaftpflichtversicherung bedeutet.
Vereinshaftpflichtversicherung - Definition
Vereinshaftpflichtversicherung
Die Vereinshaftpflichtversicherung ist eine Versicherung für die gesetzliche Haftung des Vereins, insbesondere aus seinen gewöhnlichen, satzungsmäßigen Veranstaltungen (z.B. Mitgliederversammlung, Festlichkeiten), als Eigentümer oder Mieter von Grundstücken, Räumlichkeiten und Gebäuden ausschließlich für Vereinszwecke sowie bei Reit- und Fahrvereinen auch die Durchführung entsprechender Rennen und Turniere sowie bei Gebirgs- und Verschönerungsvereinen aus der Unterhaltung von Wegen, Aussichtstürmen u.a.
Mitversichert sind die Vorstandsmitglieder und sonstigen Beauftragten sowie alle Mitglieder mit ihrer gesetzlichen Haftung für Handlungen für den Verein. Ebenfalls mitversichert sind Angestellte in Ausübung ihrer Tätigkeit.
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