Vererbung
Verstirbt der Eigentümer eines Gebäudes, geht eine Wohngebäudeversicherung auf seinen Erben oder die Erbengemeinschaft mit allen Rechten und Pflichten über. Es gibt keine besonderen Kündigungsgründe für die Erben bei einer Vererbung wie den Versicherer, etwa analog zur Veräußerung.
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