Verkaufspreis
Bei der Wertbestimmung der Vorräte kann es nach den Bedingungswerken AFB, AERB, AWB und AStB 87 zu größeren Deckungslücken kommen, denn in ihnen ist nur der Ersatz ist der Wiederbeschaffungswert bzw. Wiederherstellungswert vorgesehen. Sind aber Produkte bereits verkaufsfertig, ist ihr Wert wesentlich höher (Verkaufspreis). Durch entsprechende Klauseln – z.B. 1502 (Verkaufspreis eigene Erzeugnisse) – kann der Ersatzwert für lieferungsfertige, aber noch nicht verkaufte Erzeugnisse auf den Verkaufspreis abzüglich eventuell ersparter Auslieferungskosten festgelegt werden.
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