Vermögensschaden Haftpflichtversicherung
Schäden am Vermögen eines Dritten, die weder auf Personen- noch auf Sachschäden zurückzuführen sind, gelten grundsätzlich als ausgeschlossen (Ziffer 2.1 AHB 2008). Sie können aber durch besondere Vereinbarung eingeschlossen werden.
In bestimmten, besonders gefährdeten Berufs- und Tätigkeitsbereichen wird die Vermögensschaden Haftpflichtversicherung auf Basis eigener Allgemeiner Versicherungsbedingungen angeboten, die zusätzlich zu einer normalen Betriebhaftpflichtversicherung – im Wesentlichen dann für das Betriebsstättenrisiko und das Personen- und Sachschadensrisiko – Versicherungsschutz für typische Vermögensschäden bieten.
Beispiel
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