Verschuldenshaftung
Die Verschuldenshaftung gehört zum Grundsatz des BGB, wonach jeder für den Schaden aufzukommen hat, der vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht widerrechtlich verletzt. Der Geschädigte muss den Schaden beweisen. Der Schädiger muss deliktsfähig sein.
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