Versehensklausel
In den Policen zur Haftpflichtversicherung von Unternehmen kann in der Regel eine sogenannte Versehensklausel vereinbart werden. Diese schützt den Versicherungsnehmer vor den im VVG geregelten Folgen von Obliegenheitsverletzungen, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass sein Versäumnis nur auf einem Versehen beruht hat. Allerdings wird in dieser Klausel auch festgelegt, dass der Versicherungsnehmer verpflichtet ist, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, wesentliche gefahrerhöhende Änderungen oder Erweiterungen dem Versicherer unverzüglich zum Zwecke der Überprüfung der Prämie und der Bedingungen anzuzeigen.
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