Versicherte Gefahren Hausratversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Versicherte Gefahren Hausratversicherung bedeutet.
Versicherte Gefahren Hausratversicherung - Definition
Versicherte Gefahren Hausratversicherung
In der Hausratversicherung sind folgende Gefahren und Schäden versichert (§ 3 Abs. 1 VHB 2000):
Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion, Anprall oder Absturz eines Luftfahrzeuges, seiner Teile oder seiner Ladung
Einbruchdiebstahl, Vandalismus nach einem Einbruch sowie Raub oder der Versuch einer solchen Tat
Leitungswasser
Sturm und Hagel
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