Versicherte Personen gesetzliche Rentenversicherung
In der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) sind pflichtversichert:
Personen, die gegen Arbeitsentgelt oder zu ihrer Berufsausbildung beschäftigt sind.
Behinderte, Umschüler in bestimmten Einrichtungen.
Wehr- und Zivildienstleistende.
Personen während der Kindererziehungszeit.
Nicht erwerbsmäßige Pfleger von Pflegebedürftigen unter bestimmten Voraussetzungen.
Arbeitslose, Bezieher von Krankengeld, Verletztengeld, Versorgungskrankengeld, Übergangsgeld oder Arbeitslosengeld (bzw. Arbeitslosengeld II).
Vorruheständler unter bestimmten Voraussetzungen.
Bestimmte Selbstständige, insbesondere arbeitnehmerähnliche Selbstständige sowie Künstler und Publizisten (Künstlersozialversicherung).
Bestimmte Personen können auf Antrag versicherungspflichtig werden:
Selbstständige, wenn sie dies innerhalb von fünf Jahren nach Existenzgründung bzw. nach Beendigung der Versicherungspflicht wegen der Selbstständigkeit beantragen.
Entwicklungshelfer
Zeitlich begrenzt im Ausland Tätige.
Außerdem gibt es noch unter bestimmten Bedingungen die Möglichkeit einer freiwilligen Versicherung (§ 7 SGB VI).
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