Versicherungs-Aktiengesellschaft
Eine der drei zulässigen Rechtsformen eines Versicherungsunternehmens. Grundlage ist das Aktiengesetz. Gegenüber anderen AG hat die Versicherungs-Aktiengesellschaft in jedem Fall den Begriff Versicherung im Namen zu führen und in der Satzung eine genaue Beschreibung der betriebenen Sparte und übernommenen Risiken darzustellen. Das Grundkapital ist, abhängig von der betriebenen Sparte, deutlich höher als bei der normalen AG.
Die Organe der AG sind Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung als Organ der Aktionäre. Im Aufsichtsrat können die Arbeitnehmer ein Drittel bzw. bei mehr als 2.000 Beschäftigten die Hälfte der Plätze besetzen.
Als Vorteil der Rechtsform AG wird die leichtere Beschaffung von Eigenkapital für Investitionen genannt. Als Nachteil ist allerdings anzusehen, dass die AG Renditen für ihre Aktionäre erwirtschaften und ihre Geschäftspolitik damit auch an deren Interessen ausrichten muss.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Versicherungsbedarf Berufsunfähigkeitsversicherung
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




