Versicherungsbedarf Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Einkommensverlust bei einer krankheits-, unfallbedingten oder aus anderen Gründen eintretenden Berufsunfähigkeit ist nur unzureichend und bei manchen Personengruppen gar nicht gesetzlich abgesichert. Überhaupt nicht versichert sind insbesondere Arbeitnehmer in den ersten fünf Berufsjahren sowie Selbstständige. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Rentenversicherung beschränkt sich auf die Rente wegen Erwerbsminderung, deren Voraussetzungen vor allem für jüngere Versicherte (geboren nach dem 1.1.1961) erschwert sind und deren Höhe eine ausreichende Versorgung meist nicht annähernd sicherstellt.
Beispiel
Selbst wenn in diesem Beispiel dem Arbeitnehmer bestenfalls eine volle Erwerbsminderungsrente zugesprochen würde, entspräche diese nur ca. 40 Prozent von 4.000 EUR = 1.600 EUR im Monat. Es bestände immer noch eine Versorgungslücke von 1.000 EUR im Monat.
Die private Berufsunfähigkeitsversicherung schließt diese Lücken. Daneben kann sie bei Versicherungsverträgen mit hohen Beitragsleistungen durch die Beitragsbefreiung eine Überbelastung des Berufsunfähigen vermeiden.
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