Versicherungsbedarf Betriebs- und Berufshaftpflicht
Betriebe und freie Berufe unterliegen einer Vielzahl von Haftungsrisiken:
Betriebsstättenrisiko: Kunden, Mitarbeiter oder Nachbarn können durch die Betriebsstätte zu Schaden kommen und Haftpflichtansprüche stellen.
Deliktshaftung: Durch die berufliche Tätigkeit oder die hergestellten und/oder gelieferten Produkte und Leistungen können schuldhaft Schäden verursacht werden.
Vertragliche Haftung: Wird ein Vertragspartner durch die Tätigkeit oder die Produkte und Leistungen geschädigt, entstehen Haftungsansprüche aus Vertrag.
Gefährdungshaftung: Betriebe und freie Berufe unterliegen verschiedenen Gefährdungshaftungen, teilweise mit Versicherungspflicht (z.B. Kraftfahrzeuge), teilweise ohne (z.B. Umwelthaftung).
Neben der Betriebsstätte lösen auch Arbeiten auf fremden Grundstücken (z.B. Montagetätigkeiten) besondere Haftungsrisiken aus. Darüber hinaus haftet der Betriebsinhaber für seine Mitarbeiter im Zuge der Gehilfenhaftung.
Haftpflichtansprüche können sich auf die Schädigung oder Tötung von Personen, auf Beschädigung, Zerstörung oder Abhandenkommen von Sachen oder auf Schäden am Vermögen beziehen.
Haftpflichtrisiken sind in aller Regel existenzgefährdende bis -zerstörende Risiken.
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