Versicherungsbeginn
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Versicherungsbeginn bedeutet.
Versicherungsbeginn - Definition
Versicherungsbeginn
Es werden verschiedene Formen des Versicherungsbeginn unterschieden:
Formeller Beginn: Zustandekommen des Vertrages, z.B. durch Zusendung oder Aushändigung des Versicherungsscheins.
Materieller Beginn: Beginn der Leistungspflicht des Versicherers. Der Beginn geht aus dem Versicherungsvertrag hervor, hängt aber zusätzlich auch von der Zahlung der Erstprämie und der zu Grunde liegenden Einlösungsklausel ab.
Technischer Beginn: Beginn der Prämienzahlungspflicht des Versicherungsnehmers. Dies ist in der Regel ebenfalls der im Versicherungsschein ausgewiesene Zeitpunkt.
Vertragsbeginn stets um 0 Uhr des ersten Tags der Vertragslaufzeit, Ende um 24 Uhr des letzten Tags der Vertragslaufzeit, außer es wird vertraglich etwas anderes vereinbart. Bei Umdeckungen ist auf einen nahtlosen Anschluss an die Auslaufzeit des Vorvertrags zu achten, da bisher der Vertragsauslauf um 12 Uhr mittags üblich ist (Ausnahme: ).
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