Versicherungsfreie Personen Krankenversicherung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Versicherungsfreie Personen Krankenversicherung bedeutet.
Versicherungsfreie Personen Krankenversicherung - Definition
Versicherungsfreie Personen Krankenversicherung
In der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig, oder in der Private Krankenversicherung versichern:
Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Selbstständige mit Ausnahme der Scheinselbstständigen, Künstler und Landwirte
Freiberufler
Beamte, auch pensionierte Beamte, sowie Geistliche und Lehrer, die beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen
Öffentliche Bedienstete mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge
Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vorher nicht Mitglied der GKV waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren
Kurzfristig geringfügig Beschäftigte
Nächstes Thema in unserem Lexikon Versicherungsmakler
Hausratversicherung

Die günstigste Hausratversicherung mit den besten Leistungen finden.
Private Haftpflichtversicherung

Hier die Preise zur Privathaftpflicht online vergleichen und sparen.
Autoversicherung

Finden Sie eine gute Autoversicherung zum günstigsten Preis.
