Versicherungsfreie Personen Krankenversicherung
In der GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) sind folgende Personenkreise versicherungsfrei und können sich nur in Einzelfällen freiwillig, oder in der Private Krankenversicherung versichern:
Arbeitnehmer über der Jahresarbeitsentgeltgrenze
Selbstständige mit Ausnahme der Scheinselbstständigen, Künstler und Landwirte
Freiberufler
Beamte, auch pensionierte Beamte, sowie Geistliche und Lehrer, die beamtenrechtlichen Vorschriften unterliegen
Öffentliche Bedienstete mit Anspruch auf Beihilfe oder freie Heilfürsorge
Studenten, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind
Personen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in den letzten fünf Jahren vorher nicht Mitglied der GKV waren und mindestens die Hälfte dieser Zeit auch nicht versicherungspflichtig waren
Kurzfristig geringfügig Beschäftigte
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