Versicherungsmakler
Versicherungsmakler ist, wer gewerbsmäßig für den Versicherungsnehmer Versicherungen vermittelt oder abschließt, ohne von einem Versicherer oder von einem Versicherungsvertreter damit betraut zu sein. Damit ist der Untervertreter eines Versicherungsmaklers auch Makler im Sinne dieses Gesetzes, was die Beratungs- und Dokumentationspflichten angeht (§ 59 Abs. 3 VVG).
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