Verstopfung
In der Leitungswasserversicherung sind Schäden durch bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser versichert, auch wenn es durch eine Verstopfung austritt und zu einer Überschwemmung führt. Nicht abgedeckt ist aber die Beseitigung von Verstopfungen.
Ein besonderer Einschluss wird in der Wohngebäudeversicherung mit der Klausel 7167 angeboten, wodurch die notwendigen Kosten für die Beseitigung von Verstopfungen von Ableitungsrohren innerhalb versicherter Gebäude sowie auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sind, bis auf den vereinbarten Vertrag begrenzt.
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