Vertragliche Haftung
Neben der Haftung aus unerlaubter Handlung (Deliktshaftung) kann auch eine gesetzliche oder Vertragliche Haftung aus abgeschlossenen Verträgen entstehen.
Der Schuldner einer vertraglichen Leistung kann vorsätzlich oder fahrlässig seine Vertragspflichten verletzen und haftet für den daraus entstandenen Schaden. Dies kann eine mangelhafte Erfüllung der geschuldeten Leistung oder die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht (Positive Vertragsverletzung) oder Handlungen rund um einen erfolgreichen oder erfolglosen Vertragsabschluss (bis zur Schuldrechtsreform 2002 als aus der Rechtsprechung entwickelte culpa in contrahendo bekannt).
Über die gesetzliche Haftung hinaus kann der Vertragspartner auch weitere Haftung per Vertrag übernehmen, z.B. Vertragsstrafen.
Nächstes Thema in unserem Lexikon Vertragliche Obliegenheiten
Seite zurück
Zum Hauptmenü unseres Versicherungslexikon
Hier gelangen Sie zur Startseite unseres unabhängigen Vergleichsportal mit zahlreichen weiteren Informationen und nützlichen Tipps rund um das Thema Versicherungen, Reisen und vieles weitere.




