Vertragliche Haftung
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Vertragliche Haftung bedeutet.
Vertragliche Haftung - Definition
Vertragliche Haftung
Neben der Haftung aus unerlaubter Handlung (Deliktshaftung) kann auch eine gesetzliche oder Vertragliche Haftung aus abgeschlossenen Verträgen entstehen.
Der Schuldner einer vertraglichen Leistung kann vorsätzlich oder fahrlässig seine Vertragspflichten verletzen und haftet für den daraus entstandenen Schaden. Dies kann eine mangelhafte Erfüllung der geschuldeten Leistung oder die Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht (Positive Vertragsverletzung) oder Handlungen rund um einen erfolgreichen oder erfolglosen Vertragsabschluss (bis zur Schuldrechtsreform 2002 als aus der Rechtsprechung entwickelte culpa in contrahendo bekannt).
Über die gesetzliche Haftung hinaus kann der Vertragspartner auch weitere Haftung per Vertrag übernehmen, z.B. Vertragsstrafen.
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