Vertragslaufzeit
Außer in der Lebensversicherung und Krankenversicherung sind Versicherungsverträge im neuen VVG, das seit dem 1.1.2008 für Neuverträge und ab dem 1.1.2009 auch für Bestandsverträge gilt die Vertragslaufzeit, bereits zum Ende des dritten statt bisher des fünften Versicherungsjahres erstmals für den VN kündbar (§ 11 VVG).
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