Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Hier erklären wie Ihnen, was der Begriff Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen bedeutet.
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen - Definition
Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen
Leistungsart der Rechtsschutzversicherung, die zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und vor Verwaltungsgerichten dient, zum Beispiel in Zusammenhang mit einem Führerscheinentzug oder Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg (§ 2g ARB 2000).
Der Verwaltungsrechtsschutz in Verkehrssachen ist in der Regel in folgenden Vertragsarten enthalten:
Verkehrsrechtsschutz
Fahrerrechtsschutz
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Selbstständige (Firmenrechtsschutzversicherung)
Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbstständige
Landwirtschafts- und Verkehrsrechtsschutz
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